Allgemeine Infos
Vor Beantragung der Therapie bei Ihrer Krankenkasse:
Für ein Erstgespräch bitte ich Sie um telefonische Vereinbarung unter 030 – 53 60 49 35 – siehe hierzu auch KONTAKT. Eine psychotherapeutische Behandlung muß beantragt und von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Vorbereitend für diesen Antrag werden im Regelfall zwei bis fünf Sitzungen notwendig. In dieser Zeit werden wir gemeinsam prüfen, ob wir uns die therapeutische Arbeit miteinander vorstellen können und welches Behandlungsverfahren für Sie geeignet ist.
Kosten:
Die meisten von mir angebotenen Behandlungsverfahren werden nach Beantragung von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen vollständig finanziert.
Die privaten Krankenkassen haben allerdings unterschiedliche Regelungen zur Bezahlung psychotherapeutischer Sitzungen. Bitte informieren Sie sich hierüber vorab bei Ihrer Kasse.
Natürlich können Sie mich auch privat konsultieren.